FFP2-Maskenpflicht
1. Oktober bis 7. April 2023
Aufgrund einer Änderung des § 28b des
Infektionsschutzgesetzes besteht eine FFP2-
Maskenpflicht für Patientinnen/Patienten, sowie
für Besucherinnen/Besucher.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.