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FFP2-Maskenpflicht
1. Oktober bis 7. April 2023

Aufgrund einer Änderung des § 28b des
Infektionsschutzgesetzes besteht eine FFP2-
Maskenpflicht für Patientinnen/Patienten, sowie
für Besucherinnen/Besucher.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.